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Der Weg zum Unternehmer
Der steinige Weg zum erfolgreichen Unternehmer

Es gibt sie, die strahlenden Vorbilder: Bill Gates, der Microsoft in einer Garage gründete und später zum reichsten Menschen der Welt wurde, Elon Musk, der erst mit PayPal Millionen scheffelte und mittlerweile Elektroautos baut und das Weltall erobern will, oder Jeff Ma, der am Massachusetts Institute of Technology (MIT) Teil des sagenumwobenen Black Jack Teams war, welches durch den Film „21“ und das Buch „Bringing Down the House“ weltweite Berühmtheit erlangte. Ma wurde zum Millionär, gründete eine Handvoll Start-Ups und gilt wie die anderen genannten als externer Link Vorbild und erfolgreicher Unternehmer. Doch der Weg zum Erfolg ist selten so einfach, es gibt gerade bei der Unternehmensgründung ein paar Hürden, die man nehmen muss.

Hat man sich erst einmal eine Idee zurechtgelegt, mit der man ein Unternehmen gründen möchte, steht schon die Wahl der Rechtsform an. Versucht man sich erst einmal als Kleinunternehmer, um den Aufwand in einem übersichtlichen Rahmen zu halten? Wer ein Kleingewerbe betreibt, ist ein sogenannter Nichtkaufmann, der sich nur an das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) halten muss – und je nach Unternehmung vielleicht noch an Gewerbeordnung, Steuer- und Sozialgesetze. Ein Eintrag ins Handelsregister ist allerdings nicht nötig, denn das Handelsgesetzbuch (HGB) kommt genauso wie die Pflicht zur doppelten Buchführung bei Kleinunternehmern nicht zum Tragen. Hier genügt zum Jahresende statt einer Bilanz eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), wenn man innerhalb vorgegebener Grenzen beim Jahresumsatz bleibt.

Die Wahl der Rechtsform

Wer nicht als Einzelkämpfer in die Selbständigkeit gehen will, kann als Kleinunternehmer zusammen mit einem Partner auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, wobei man hier unbedingt vertraglich regeln sollte, wie mit Gewinnen und vor allem Verlusten umgegangen werden soll, denn als Nichtkaufmann haftet man stets mit seinem privaten Vermögen, was dann sicherlich auch der Hauptnachteil einer solchen Personengesellschaft ist.

Wer dieses Risiko nicht tragen möchte, sollte direkt eine Kapitalgesellschaft gründen. Hier kommen in erster Linie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) sowie das britische Pendant, die Limited in Frage. Für die Gründung ist eine Kapitaleinlage notwendig, mit der der Gesellschafter formal bzw. beschränkt haftet. Wer genügend Startkapital zur Verfügung hat, kann direkt eine GmbH gründen. Hierfür wird eine Einlage von mindestens 25.000 Euro benötigt. Einfacher ist dagegen der Start mit einer UG bzw. einer Ltd. Bei der UG muss man bei der Gründung ein Minimum von 1 Euro als Stammeinlage tätigen, pro Jahr müssen dann 25 Prozent des Jahresüberschusses in die Rücklage fließen, bis diese ebenfalls eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat.

Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht

Bevor man mit der Arbeit loslegen kann, muss das Unternehmen – egal welcher Rechtsform – aber beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dieses informiert neben dem Finanzamt auch die zuständige Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Einige freie Berufe wie z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte haben eigene Kammern, wobei auch hier eine Pflicht auf Mitgliedschaft besteht. Die Höhe der Beiträge richtet sich allerdings nach dem Geschäftsumfang und ggf. kann eine Beitragsfreiheit beantragt werden.

Wichtig: Für manche Berufe bzw. Branchen werden spezielle Genehmigungen benötigt. Dies können bspw. Meistertitel, IHK-Prüfzeugnisse oder Personenbeförderungsscheine sein. Wer in der Gastronomie arbeiten möchte, muss zudem bestimmte Konzessionen vorlegen können.






 
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